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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Eventagentur Blankenese Emotions GmbH

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Eventagentur Blankenese GmbH mit Sitz in Hamburg („EBE“ / „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber abzuschließenden Verträgen. EBE übernimmt für den Auftraggeber sämtliche Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Basis dieser (AGB) und der mit dem Auftraggeber festgelegten Leistungsbeschreibung. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungen Dritter

2.1 EBE erbringt als Auftragnehmerin für den Auftraggeber Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Events, z. B. einer Hochzeit oder eines Jubiläums („Veranstaltung“), auf Basis dieser AGB. EBE ist als Auftragnehmerin berechtigt, Dritte im eigenen Namen als Erfüllungsgehilfen nach eigenem Ermessen einzusetzen. Weitere zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen werden durch die Auftragnehmerin vermittelt (siehe Ziffer 4.).

2.2 Der Auftraggeber gibt auf der Grundlage des Angebots mit Kostenvoranschlag von EBE und auf Basis dieser AGB eine verbindliche Willenserklärung für die Auftragserteilung ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Auftrages durch EBE zustande, über den EBE den Auftraggeber mit der schriftlichen Auftragsbestätigung informiert. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung des Auftraggebers ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das EBE für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn der Auftraggeber es innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig annimmt.

2.3 In Bezug auf die mit der Erbringung einzelner Leistungen für die Veranstaltung beauftragten Dritten wird von EBE die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination der beauftragten Leistungen geschuldet. Für den Inhalt dieser Verträge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verträge dieser Dritten ausschließlich maßgeblich. Der Auftraggeber bevollmächtigt EBE im vereinbarten Umfang, Fremdleister im festlegten Budget-Umfang zu beauftragten und deren Verträge zu vermitteln.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der von EBE zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Nur dort aufgeführte Leistungen sind verbindlich geschuldet. Der Leistungsumfang kann von den Vertragspartnern einvernehmlich erweitert oder verändert werden. Sämtliche Änderungen, Nachbestellungen, Nachträge oder Ergänzungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Form und Bestätigung durch EBE. Die Vergütung wird dann dem Mehraufwand angepasst. Ist die Vergütung für den Mehraufwand nicht ausdrücklich vereinbart, so ist EBE berechtigt, diese nach ihren geltenden Tarifsätzen zu ermitteln.

3.2 Die zusätzlichen Aufwendungen, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, die aber auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers von EBE tatsächlich ausgeführt werden, werden als Kosten für zusätzliche Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. EBE hat auch diesbezüglich einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach ihren aktuellen Tarifsätzen. Dies gilt auch für notwendige Vorarbeiten und unvorhersehbaren Zeitaufwand oder Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von EBE sind, bedingt wurden. Dasselbe gilt für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen.

4. Vermittlung von Fremdleistungen

4.1 EBE  ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihr auf Wunsch hierzu schriftlich Vollmacht zu erteilen. Die Zahlungen an den Fremdleister erfolgen durch den Auftraggeber direkt an diesen auf der Basis von dessen Geschäftsbedingungen und nur, sofern ausdrücklich vereinbart, über EBE.

4.2 Soweit Verträge über Fremdleistungen abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, EBE von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises der Fremdleistungen.

4.3 Ist die Beauftragung Dritter im Namen des Auftraggebers ausdrücklich vereinbart, so wird der Vertrag über die Erbringung dieser Leistung (z. B. Mietvertrag, Catering-Vertrag) ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungserbringer geschlossen. EBE tritt in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich als Vermittler zwischen ihm und dem Leistungserbringer auf. Die Durchführung der vermittelten Leistung gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von EBE. Diese erbringt der Leistungsanbieter in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber muss sich mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der vermittelten Leistung(en) an den Leistungserbringer direkt richten. Der vermittelte Vertrag kommt mit der Annahme durch den Leistungsanbieter zustande.

5. Preise und Zahlung 

5.1 Sämtliche Preisangaben von EBE sind Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Im B2B-Bereich werden Nettopreise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer vereinbart. Die von EBE genannten Preise haben nur innerhalb des Angebotsvorschlages von EBE und im dort genannten Zusammenhang hinsichtlich dieser Leistungen bei ungeteilter Beauftragung Gültigkeit, wobei die durch die Auftragsbestätigung bestätigten Preise gelten. Reisekosten werden vom Auftraggeber übernommen, wenn EBE auf dessen Wunsch Leistungen außerhalb von Hamburg erbringen soll (Aufwendungsersatz Pkw: € 0,30 pro gefahrenem Kilometer; Bahn / Flug / Übernachtung / Mietwagen: tatsächliche Kosten).

5.2 Preise können pauschal (im Paket) oder als Stundensatz berechnet werden. Bei Berechnung eines Stundensatzes erfolgt die Abrechnung im viertelstündlichen Takt. Es gilt die aktuelle Preistabelle von EBE.

Die Vergütung ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit dem Auftraggeber wie folgt zu leisten:

5.2.1 50 % nach Auftragsbestätigung / Rechnung innerhalb der darin genannten Zahlungsfrist,

50 % nach Leistungserbringung auf Rechnung innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum.

5.2.2 bei Leistungen im Paket mit einem Gesamtvertragswert über € 1.000,00 und Leistungserbringung über längeren Zeitraum (wie im Angebot ausgeschrieben) oder bei Buchung mehrerer Einzelleistungen in mehreren Abschlagszahlungen:

* Die erste Teilzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung sofort fällig und innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum vom Auftraggeber zu zahlen,

* die zweite Teilzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises ist nach erfolgreicher Vermittlung der Dienstleister (zeitlich gilt letzte Vermittlung) fällig und innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen,

* die dritte Teilzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises ist einen Monat vor dem Tag des Events fällig und innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

Jede geleistete Abschlagszahlung wird auf den zu zahlenden Gesamtpreis angerechnet.

Übersteigt der Leistungszeitraum 3 Monate, so ist EBE berechtigt, eine weitere Abschlags- bzw. Zwischenzahlung vom Auftraggeber zu verlangen.

5.3 Zahlt der Auftraggeber nicht fristgemäß, so gerät er ohne weitere Erklärungen von EBE in Verzug. Werden fällige Zahlungen auf die Vergütung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist EBE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftraggeber mit Rücktrittskosten zu belasten. Im Verzugsfall hat EBE Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB auf den ausstehenden Betrag.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers; Leihartikel

6.1 Der Auftraggeber wird EBE zeitnah und rechtzeitig stets über alle Vorgänge und Umstände informieren, die für die Vertragsdurchführung und das Even von Bedeutung sein können.

6.2 Im Falle der Vermittlung von Leihartikeln ist der Auftraggeber vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung für die pünktliche und vollständige Rückgabe der Leihartikel verantwortlich, spätestens bis 14 Tage nach Beendigung der Veranstaltung, entweder an EBE oder einen Dritten direkt. Für von ihm verursachte Schäden von geliehenen oder gemieteten Gegenständen haftet der Auftraggeber dem Dritten nach dessen Vertrag und dem Gesetz.

6.3 Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7. Leistungsänderungen

Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die von EBE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der bei EBE beauftragten Leistungen nicht beeinträchtigen.

8. Rücktritt und Kündigung des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber kann von diesem Vertrag vor Beginn der Leistungen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zurücktreten oder den Vertrag nach Beginn der Leistungen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

8.2 Tritt der Auftraggeber zurück oder kündigt er, so sind alle vereinbarten Vergütungen, Aufwendungen oder Spesen für die bis zum Rücktrittszeitpunkt  bzw. bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung getätigten Leistungen von EBE sowie alle bis dahin entstandenen Fremd-, Storno- und Rücktrittskosten in jedem Fall ungekürzt an EBE oder den Fremdleister (wie vereinbart) zu zahlen. Darüber hinaus kann EBE als Entschädigung für ihren entgangenen Gewinn, gemessen am vereinbarten Auftragswert, im Fall des Rücktritts

– bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Rechnungsbetrages

– vom 29. bis zum 10. Tag vor Veranstaltungs-

beginn 50 % des Rechnungsbetrages

– vom 9. bis zum 7. Tag vor Veranstaltungs-

beginn 70 % des Rechnungsbetrages

– vom 6. bis zum 3. Tag vor Veranstaltungs-

beginn 90 % des Rechnungsbetrages

pauschaliert vom Auftraggeber verlangen. EBE behält sich vor, anstatt der genannten Pauschalen eine ggf. höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und ggf. möglichen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen. Es steht dem Auftraggeber dabei stets frei nachzuweisen, dass EBE ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

8.3 Der Rücktritt von einem vermittelten Vertrag richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Es gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners des Auftraggebers. Dabei ist EBE berechtigt, an den Auftraggeber die vom Vertragspartner des Auftraggebers berechnete Rücktrittsentschädigung ggf. weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen, wenn eine Inkassovollmacht vorliegt.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die rechtskräftige Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse, ebenso wenn der Auftraggeber zwei Rechnungen trotz Fälligkeit nur teilweise oder nicht vollständig gezahlt hat. EBE kann aus wichtigem Grund auch sofort kündigen, wenn der Auftraggeber gegen wichtige Vertrags- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat und das Vertragsverhältnis aus diesem Grund zerrüttet ist, so dass der Vertragszweck nicht mehr erreicht werden kann.

9. Gewährleistung

EBE wird die übertragenen Aufgaben mit der branchenüblichen Sorgfalt sachgerecht durchführen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat EBE das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen von EBE bestehen keine Mängelansprüche.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

10.1 EBE haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EBE nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen EBE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EBE. Die Haftung von EBE wird bei von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfällen ferner pro Schadensereignis auf € 250.000 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 EBE haftet nicht für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die ihr vom Auftraggeber oder Dritten, die ihr zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben worden sind.

10.3 EBE haftet ebenfalls nicht für die wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von ihr zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der an EBE übergebenen Informationen, Daten, Vorlagen oder Dokumente – sämtliches überreichtes Text- und Bildmaterial – berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber nicht zu deren Verwendung berechtigt sein, stellt er EBE insoweit von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die durch die rechtlich unbefugte Verwendung von Text- und Bildmaterial entstehen, auch sämtliche Anwalts- und Rechtsverfolgungskosten.

10.4 EBE übernimmt keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung von vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder die Qualität von vermittelten Leistungen ab. Hierfür haftet ausschließlich der Vertragspartner des Auftraggebers.

10.5 EBE kann bei Übersetzungen Hilfestellungen leisten, haftet aber nicht für die Richtigkeit von Texten und / oder mündlichen Übersetzungen und gibt keinen rechtlichen Rat bei Vertragsabschlüssen mit Dritten.

10.6 Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden gegenüber EBE verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und EBE als Schuldnerin Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Lebens, des Köpers und der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Datenschutz 

Die personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber EBE zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Auftraggeber und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein. Der Auftraggeber kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@eventagentur-blankenese.de kann der Teilnehmer auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

12. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht

12.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und EBE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Veranstalterin:

Eventagentur Blankenese Emotions GmbH

Ossenpadd 5

25421 Pinneberg

Geschäftsführer: Herr Niklas Letz

Telefon: 04101 – 819 4 123

E-Mail Homepage: info@eventagentur-blankenese.de

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Events, Jubiliäen

Haftpflichtversicherung: LVM Nr. 50.431.523.1-20729/04

Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 12.2).